AGB / Widerrufsbelehrung

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Produktionen von PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger.

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

3. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungshilfe unserer Firma erbracht werden.

4. Der Kunde übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.

II. Produktionsaufträge

1. Der Fotograf und Videograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore, freie Mitarbeiter etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf (Videograf) hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

2. Der Fotograf (Videograf) wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotograf (Videograf) eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4. Der Fotograf (Videograf) verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

III. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf (Videograf) berechtigt, die Bilder, Videos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.

2. Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen, oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials (Filmmaterials) durch den Fotograf (Videograf) ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung der Fotos gesondert schriftlich vereinbart werden.

III/2. Dienstleistungsauftrag

Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen/fotografischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen/fotografieren das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches/fotografisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt/fotografiert werden könnten. Dies umfasst nicht ausschließlich, aber im Besonderen die Rechte zu Film-Fotoarbeiten an allen Orten, an denen sich der Auftraggeber aufhalten wird, anwesende Personen insbesondere Geistliche, Zeremonienleiter, Bands und andere Künstler.

III/3. Urheberrecht, Rechte Dritter

Die deutsche Gesetzgebung sieht bei Veröffentlichung von Film- und Tonaufnahmen vielfältige Einschränkungen in Bezug auf Leistungsschutz- und Personenrechte vor. Filmaufnahmen - auch die einer privaten Veranstaltung - dürfen daher in den meisten Fällen nicht öffentlich vorgeführt (oder öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden), sofern nicht sämtliche Rechte der beteiligten Dritten (z.B. Bands, Interpreten, Komponisten) vorab geprüft und erworben werden. Aus diesem Grund erstellt PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger Filme lediglich für die private Vorführung. Sollte zusätzlich die Produktion eines öffentlich vorführbaren Trailers Vertragsbestandteil sein, so greifen wir dabei ausschließlich auf so genannte GEMA-Freie Musik zurück, die im Allgemeinen eine flexiblere Veröffentlichung im Internet erlaubt. Das darüberhinausgehende Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger ist nicht Gegenstand des Vertrages. Sofern auf besonderen Wunsch des Auftraggebers für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung durch PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger solche Rechte benötigt werden, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger ein. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung. Soweit PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger von allen entsprechenden Ansprüchen frei und übernimmt sämtliche gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art.

IV. Haftung

1. Der Fotograf (Videograf) haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die einzelnen Fotografen (Videografen), sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf (Videograf) nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit (Unfall, Verkehrsstörungen) kein Fotograf (Videograf) zu dem vereinbarten Fototermin (Filmtermin) erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotograf (Videograf) zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotograf (Videograf) abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Mängel können nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Waren beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Kompatibilitätsprobleme mit den von uns produzierten DVD,s und Blu-Ray,s gehen zu Lasten des Kunden. (bedingt durch die hohe Anzahl unterschiedlicher Player die auf dem Markt sind) Eine optimale Bildqualität (Film, Foto) kann nur bei ausreichender Beleuchtung garantiert werden.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Fotografie (Videografie) von PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY by Hardy Krüger. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf (Videograf) nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf (Videograf) auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 150,00 Euro fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung des Fotografen (Videografen), muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrkosten für An- und Abreise etc.), jedoch mindestens 350,00 Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. (nur für Aufträge nach Stundensätzen, nicht zutreffend für Komplettangebote)

5. Das Honorar muss bei Übergabe der Fotos (Videos) oder per Vorkasse gezahlt werden.

6. Das Honorar ist spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Bei Auftragserteilung (gesonderter Hinweis im Vertrag) ist eine Anzahlung von 50,- Euro zu leisten, erst dann gilt der Auftrag als rechtsverbindlich.

VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen, Videografen) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials (Filmmaterials) zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Die Rechtsnormen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden beachtet.

VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen (Videografen) als Gerichtstand vereinbart.

Diese AGB gelten ab dem 25.05.2018, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.



Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

PHOTOGRAPHY & CINEMATOGRAPHY
by Hardy Krüger
Am Friedhof 11
06526 Sangerhausen
Telefon: +49 (0)3464 279492
Mobil: +49 (0)160 7987866
E-Mail: Hardy.Krueger@Magic-Videofilm.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

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